Gern übernehmen wir für Sie die Antragstellung in Arnsberg und stehen ihnen mit Rat und Tat bei der Umsetzung ihreres Projektes zur Verfügung.
Wichtig zu Wissen:
Die Förderung vom Land NRW ist mit der BAFA Förderung kombinierbar!
Zuschuss
Anlagen, die zur Erfüllung des EEWärmG installiert werden,
sind nicht förderfähig.
Auslegung, Ausführung und Anforderungen der:
Die JAZ der WP-Anlage muss die BAFA-Anforderungen erfüllen.
Förderbeträge:
Keine Förderung, wenn die Zuwendung weniger als 350
€ je Vorhaben ist. (Bagatellgrenze).
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.
Förderanträge können ab sofort gestellt werden.
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.
Bezirksregierung Arnsberg; Anträge unter: NRW direkt, Tel. 0211 - 8371001, nrwdirekt@nrw.de
www.bra.nrw.de => Themen A-Z => F => Förderprogramm regenerative Energien - progres.nrw
=> Markteinführung