Die neue Förderung vom Land NRW

Gern übernehmen wir für Sie die Antragstellung in Arnsberg und stehen ihnen mit Rat und Tat bei der Umsetzung ihreres Projektes zur Verfügung.

 

Wichtig zu Wissen:

 

Die Förderung vom Land NRW ist mit der BAFA Förderung kombinierbar!

 

progres.nrw: Markteinführung - Oberflächennahe Geothermie (Bohrungen und Erdwärmekollektoren)

Fördergegenstand und -bedingungen

Zuschuss

Anlagen, die zur Erfüllung des EEWärmG installiert werden, sind nicht förderfähig.
Auslegung, Ausführung und Anforderungen der:

  • Richtlinie VDI 4640 (Thermische Nutzung des Untergrundes) und
  • des Merkblattes „Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Nutzung oberflächennaher
    Erdwärme“ müssen eingehalten werden.

Die JAZ der WP-Anlage muss die BAFA-Anforderungen erfüllen.

Förderhöhe

Förderbeträge:

  • Erdwärmesonden:         5 €/m im Neubau und 10€/m im Altbau  (bis max. 400 Meter Teufe) 
  • Brunnenbohrung:          1 €/ l Pumpleistung pro Fördermenge  - Förder- und Schluckbrunnen

Keine Förderung, wenn die Zuwendung weniger als 350 € je Vorhaben ist. (Bagatellgrenze).
Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.


Förderanträge können ab sofort gestellt werden.

Kumulierbarkeit

Eine Kumulation mit anderen Förderprogrammen des Landes NRW ist nicht zulässig.

Weitere Informationen

Bezirksregierung Arnsberg; Anträge unter: NRW direkt, Tel. 0211 - 8371001, nrwdirekt@nrw.de
www.bra.nrw.de => Themen A-Z => F => Förderprogramm regenerative Energien - progres.nrw => Markteinführung

Hier finden Sie uns

C.Schneider - der Brunnenbauer GmbH
Friedrich Wilhelm 1
57562 Herdorf

 

Unsere Notfallnummer

0160 10 11 44 0

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