Die BAFA Förderung für Erdwärmepumpen

Nutzen Sie die Förderung für Wärmepumpen!

Die Förderung in der Übersicht:

Wenn Sie eine Elektrische Erdwärmepumpe einbauen möchten bekommen Sie aktuell von der BAFA eine Förderung. Um diese Förderung abrufen zu können, müssen Sie die Bohrung von einem W120-2 Zertifizierten Bohrunternehmen durchführen lassen. Zudem muss eine Verschuldensunabhängige Versicherung für die Bohrung abgeschlossen werden.

Wir helfen ihnen gern weiter bei der Beantragung der Förderung und sind natürlich auch nach W120-2 Zertifiziert. Wenn Sie die Versicherung nicht selbst abschließen möchten, buchen Sie diese doch einfach bequem bei uns mit. Wir kümmern uns für Sie!

Fördersätze:

 Wie hoch sind die Zuschüsse?
 
 
 

e Höhe der Zuschüsse ist in einer Förderrichtlinie festgelegt, die vom zuständigen Bundeswirtschaftsministerium erlassen wurde. Ab 2020 wurde auf eine Anteilsförderung umgestellt. Das bedeutet, dass ein bestimmter Prozentsatz der förderfähigen Investitionskosten erstattet wird.

Folgende Zuschüsse werden gewährt:

  • Wärmepumpen, egal ob Neubau oder Bestand: 35 % der förderfähigen Kosten
  • Wärmepumpen, wenn hierdurch eine Ölheizung ersetzt wird: 45 % der förderfähigen Kosten.

Die Höhe der Förderung ist begrenzt durch eine Deckelung der anrechnungsfähigen, förderfähigen Kosten von maximal 50.000 EUR (brutto) pro Wohneinheit bei Wohngebäuden und von maximal 3,5 Mio EUR (brutto) bei Nichtwohngebäuden. Es können die Bruttokosten einschließlich der Mehrwertsteuer angesetzt werden, außer bei Zuwendungsempfängern die vorsteuerabzugsberechtigt sind, bei denen nur die Nettokosten berücksichtigt werden. Vorsteuerabzugsberechtigte können also maximal 42.016,81 Euro bewilligt werden.

Direkt zur BAFA-Übersicht:

Druckversion | Sitemap
© C.Schneider - derBrunnenbauer GmbH